Immobalko
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Zagreb · Zagreb · Kroatien

Bauland, Zagreb (Oporovec), 1038 m²

Zum Kauf · Grundstück · Referenz IB-20933

200.000 €

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Eckdaten

Preis
200.000 €
Grundstück
1.038 m²
Entfernung zum Flughafen
12 km
Seit 1 Tag online

Investitionsbewertung

Für Zagreb liegen erst 269 aktive Mietinserate vor. Ab 20 Vergleichsobjekten zeigen wir hier die geschätzte Bruttorendite.

Was wir bewusst nicht berechnen
  • Einnahmen aus Ferienvermietung und Saisonumsatz. Der Mietdurchschnitt bildet Langzeitmieten ab, für Kurzzeitvermietung fehlen uns Buchungsdaten.
  • Auslastung und Saisonalität. Dafür bräuchten wir Belegungsdaten, die wir nicht erheben.
  • Wertsteigerungsprognosen. Unsere Quartalsreihen zeigen Angebotspreise der Vergangenheit, und Rückschau ist keine Prognose.
  • Nettorendite. Sie hängt an Nebenkosten, Steuersatz und Finanzierung des einzelnen Käufers.

Diese Angaben sind eine automatische Berechnung aus Angebotsdaten und keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung und keine Wertermittlung. Grundlage sind Angebotspreise aktiver Inserate auf Immobalko, nicht beurkundete Kaufpreise und nicht tatsächlich erzielte Mieten. Prüfen Sie jede Zahl vor einer Entscheidung mit der Agentur, einer Steuerberatung und einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vor Ort.

Beschreibung

BAULAND MIT BEGONNENER KONSTRUKTION - OPOROVEC Wir vermitteln den Verkauf von Bauland in der Siedlung Oporovec mit einer Gesamtfläche von 1.038 m². Auf dem Grundstück wurde mit dem Bau eines Objekts mit einer Grundfläche von ca. 135 m² begonnen. Für den vorhandenen begonnenen Bau wurde keine Baugenehmigung erteilt. Grundinformationen: - Grundstücksfläche: 1.038 m² - Begonnener Bau: ca. 135 m² Grundfläche - Nutzung: Wohnbau - Bebauungsregel: 2.2. - Alle Anschlüsse befinden sich neben der Straße - Zugang: asphaltierte Straße Eine ausgezeichnete Gelegenheit zum Bau eines Einfamilienhauses oder Wohngebäudes in ruhiger Lage in Oporovec mit maximal 3 Wohneinheiten. Für weitere Informationen und zur Vereinbarung einer Besichtigung: Tel. 091 78 32 764 (1) Schutz, Entwicklung und Ausbau der westlichen, zentralen und östlichen Teile des Posavina-Gebiets (2.2.) - Gebiete: Podsused, Dubravica, Perjavica, Gornje Vrapče, Donje Vrapče, Bijenik, Fraterščica, Vrhovec - Jelenovac, Šestine, Gračanska, Mirogoj - Remetska, Donje Prekrižje und Kraljevec, Mlinovi, Remete, Bukovac, Požarinje, Jazbina, Štefanovec, Miroševec, Orehovečki brijeg, Dankovec, Degidovec, Granešinski Novaki, Slanovec, Branovec, Oporovec und weitere gemäß graphischer Darstellung. (2) Allgemeine Regeln: 1. Schutz und Entwicklung der Landschaftswerte als Ganzes, insbesondere Park-Wälder, Parks und Landschafts- sowie Schutzgrünflächen; 2. Bewahrung des Bauerbes; 3. Bau überwiegend von Wohngebäuden kleineren Umfangs und Nebengebäuden für öffentliche und gesellschaftliche Zwecke; 4. bei Eingriffen im Raum in geschützten Naturteilen und bei Kulturgütern in diesem Bereich gelten auch die entsprechenden Bestimmungen aus Punkt 9. Massnahmen zur Bewahrung und zum Schutz von Landschafts- und Naturwerten sowie unbeweglichen Kulturgütern dieser Entscheidung. (3) Detaillierte Regeln a. in der Zone mit Wohn- und Mischnutzung: 1. Bau von freistehenden und Doppelhäusern, Reihenhauser ausschliesslich als Abschluss der bestehenden Bebauungstypologie; 2. Mindestfläche des Baugrundstücks: 600 m²; 3. höchste Ausnutzung des Baugrundstücks: 30%; 4. höchste Grundfläche 400 m² für freistehende, 300 m² für Doppelhäuser; 5. höchster Ausnutzungsgrad 0,6; 6. das Gebäude kann höchstens drei unabhängige Nutzungseinheiten aufweisen; bei Umgestaltung und Bau von Ersatzgebäuden kann die bestehende höhere Anzahl unabhängiger Nutzungseinheiten beibehalten werden, aber ohne weitere Erhöhung; 7. Mindestgrün: 40% der Baugrundstücksfläche und kann nicht innerhalb der Strassenverbreiterungsreserve geplant werden; 8. maximale Höhe: drei oberirdische Geschosse, wobei das dritte Geschoss als Dachgeschoss oder zurückgesetztes Stockwerk ausgebildet wird; 9. alle erforderlichen Garagen- und Parkplätze müssen auf dem Baugrundstück gesichert werden und können nicht innerhalb der Strassenverbreiterungsreserve geplant werden, 2 Stellplätze/Wohneinheit (mindestens 50% in Garage innerhalb des Hauptgebäudes oder separater Garage), für andere Nutzungen nach den Normen dieser Bestimmungen; 10. Nebengebäude hinter der Baulinie des Hauptgebäudes, ausnahmsweise auf steilem Gelände Garage an der Grenzlinie der Strassenverbreiterungsreserve oder an der Regulierungslinie, wenn für die Strasse keine Verbreiterung geplant oder erforderlich ist; 11. Abstand der Baulinie des Hauptgebäudes von der Grenzlinie der Strassenverbreiterungsreserve bzw. von der Regulierungslinie, wenn für die Strasse keine Verbreiterung geplant oder erforderlich ist, mindestens 5,0 m, ausnahmsweise geringer gemäss kontinuierlicher Baulinie bestehender Gebäude; 12. Mindestabstand des Gebäudes von der Grenze des Nachbargrundstücks: 3,0 m; 13. obligatorische Erhaltung der bestehenden Vorgartenfläche und Gestaltung der Vorgartenfläche gemäss lokalen Strassenverhältnissen

Dieser Text wurde maschinell übersetzt und von der Agentur geprüft.

Lage

Die Karte zeigt die ungefähre Lage. Die genaue Adresse nennt die Agentur auf Anfrage.

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